Häuser und Immobilien sind leider kein Wein, der mit den Jahren immer besser wird. Leider ist eher das Gegenteil der Fall. Gerade nach einem harten Winter zeigen sich bei Gebäuden, die schon etwas in die Jahre gekommen sind, viele „Baustellen“, die nicht ignoriert werden dürfen. Doch Renovierungen und Instandhaltungsarbeiten sind äußerst kostspielig und belasten neben dem Konto nicht selten auch das Nervenkostüm von Besitzer oder Besitzerin.
Ein interessanter Lösungsvorschlag für renovierungsgebeutelte Hausbesitzer:innen ist die Möglichkeit eines Immobilientauschs. Dabei kaufen wir als Immobilienentwickler Ihr Grundstück und bauen darauf ein hochwertiges Carisma-Neubau-Wohnprojekt. Im Gegenzug erhalten Sie als Verkäufer:in eine Neubauwohnung im entwickelten Projekt und sichern sich obendrein inflationsgeschützte Mieteinnahmen. Dies stellt eine attraktive Vorsorgemöglichkeit für Sie dar und hat den angenehmen Nebeneffekt, dass Sie sich nie wieder Gedanken über die Finanzierung eines undichten Daches oder einer defekten Heizung machen müssen.
Ein Grundstücksverkauf ist eine komplexe Angelegenheit und die dafür notwendigen Prozesse können einen schnell überfordern. Von der Verkaufspreisermittlung bis zur Abwicklung über eine:n Notar:in sind hier viele Schritte notwendig für die es das Fachwissen eines Profis benötigt. Bodenwerte, Bebaubarkeit, Flächenwidmung, Bebauungsplan, Bauvoranfragen, steuerliche Aspekte und noch viele weitere Fragen müssen vorab beantwortet werden. Als erfahrener Bauträger bieten wir Ihnen sehr viel Know-how und haben darüber hinaus ein gutes Netzwerk an Jurist:innen, Notar:innen und Steuerberater:innn an der Hand.
– Wir kaufen Ihr Grundstück genauso wie es ist.
– Wir realisieren auf Ihrem Grundstück ein modernes, hochwertiges Wohnbauprojekt.
– Wir geben Ihnen die Möglichkeit, sich als Erster eine Wohnung im Bauprojekt zu sichern.
– Wir garantieren Ihnen laufende Erträge aus der Reinvestition.
Grundsätzlich entscheidet immer die Bebaubarkeit eines Grundstücks, zu welchem Preis ein Grundstück verkauft werden kann. Je größer die Wohnfläche ist, die sich am Grundstück realisieren lässt, umso höher ist auch der erzielbare Verkaufspreis. Wie viel Fläche am Grundstück für Wohnraum errichtet werden darf, geht im Regelfall aus dem Bebauungsplan hervor, wo die angegebene Baumassenzahl, die Geschossflächenzahl sowie weitere relevante Baubestimmungen genau geregelt werden. Falls die Bebaubarkeit unklar ist, weil es z. B. keinen Bebauungsplan gibt oder sich die Bebaubarkeit aus anderen Gründen nicht eindeutig ergibt, können die genauen Bebauungsbestimmungen bei der Gemeinde oder dem jeweiligen Magistrat abgefragt werden. Diesen Schritt übernimmt Carisma im Zuge der Grundstücksprüfung.
Sämtliche Gewinne aus dem Verkauf von privaten Immobilien unterliegen grundsätzlich seit 1. 4. 2012 der Einkommensteuerpflicht. Die bis zu diesem Zeitpunkt relevante vormalige Spekulationsfrist von zehn Jahren wurde abgeschafft. Allerdings hat sich die österreichische Immobilienertragsteuer (ImmoESt) seit Anfang 2016 auf 30 % der Bemessungsgrundlage erhöht, zuvor waren es noch 25 %. Die Bemessungsgrundlage ist so gestaltet, dass Sie als Grundstücksverkäufer unter Umständen trotz eines Wertverlustes beim Verkauf Ihres Grundstücks Steuern bezahlen müssen. Allerdings gibt es auch hier einige Ausnahmeregelungen, über die Sie unsere Experten gerne in einem persönlichen Gespräch informieren.
Die Immobilienertragssteuer (ImmoESt) trägt immer der Verkäufer. Der Käufer bezahlt hingegen die Grunderwerbssteuer (3,5 % vom Kaufpreis), die Eintragungsgebühr ins Grundbuch (1,1 % vom Kaufpreis) sowie in der Regel auch die Vertragserrichtungskosten (je nach Notar oder Anwalt ca. 1 % bis 2 % des Kaufpreises). Für den Grundstücksverkäufer können noch kleinere Kosten entstehen, wie z. B. die Berechnung der Immobilienertragssteuer (ca. 150 € bis 360 € bei der Berechnung einer Hauptwohnsitzbefreiung) oder die Austragung von Lasten (Hypothekarkredite) aus dem Grundbuch.
Neben dem Standort und der Lage Ihres Grundstücks spielen natürlich auch Verfügbarkeit und Nachfrage eine große Rolle, was den Wert und den damit erzielbaren Preis Ihres Grundstücks betreffen. Wenn sich Ihr Grundstück in einem Gebiet befindet, wo nur wenig Bauland zur Verfügung steht und es viele potenzielle Interessenten gibt, wird dies den Preis Ihres Grundstücks in die Höhe treiben. Grundsätzlich sind auch Grundstücke in Ferienregionen wie z. B. an einem See oder in exklusiven Lagen deutlich attraktiver und damit wertvoller als ein Grundstück in einem klassischen Wohngebiet. Die Möglichkeit einer Bebauung ist ebenfalls ausschlaggebend für den Preis. Auskunft darüber gibt der Bebauungsplan, der die Art der möglichen baulichen Nutzung genau regelt. Falls es keinen Bebauungsplan gibt, gibt ein Blick auf die Bebauung der Nachbarschaft genaueren Aufschluss über den Wert des jeweiligen Baugrunds. Auch durch eine mehrgeschossige Bebauung kann der Wert eines Grundstücks gesteigert werden. Im Gegenzug fällt der Wert, wenn nur der Bau eines Einfamilienhauses erlaubt ist. Auch hier ist es ratsam, im Vorfeld genau den Bebauungsplan zu überprüfen.